Kann der Petitionsausschuss unter Ihrem Vorsitz ohne einen erkennbaren Interessenkonflikt über eine Petition befinden, in der das Vergabeverfahren der Listenplätze zur Prüfung vorgeschlagen wird?
„openpetition“ möchten wir danken!
https://www.openpetition.de/petition/online/das-etablierte-verfahren-der-listenplatzvergabe-aller-parteien-zweitstimme-an-sich-sofort-pruefen
Diese Petition würde Ihr Petitionsausschuss mit 35 von 53 Mitgliedern, also einer Mehrheit von 66% der MdB aus Listenplätzen bearbeiten.
Diese 35 MdB sollen mit dieser Mehrheit darüber entscheiden können, ob das etablierte Verfahren der Listenplatzvergabe überprüft werden soll? Zweidrittel Betroffene befinden über ihren eigenen auch zukünftig möglichen „sicheren“ Listenplatz?
35 MdB haben ihr Mandat über einen vorderen Listenplatz auf der Wahlliste ihrer Partei, im Schnitt Platz 6,19. Die Platzierungen reichen von 1 bis 17.
18 MdB mit Direktmandat im Ausschuss wurden direkt in den Bundestag gewählt, 15 aus der Union.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich mit Petitionen, die nach den vorgesehenen Verfahren beim Deutschen Bundestag eingereicht werden. Eine Petition auf einer externen Plattform ist davon zu unterscheiden. Sie richtet sich nicht automatisch an den Deutschen Bundestag, löst kein parlamentarisches Petitionsverfahren aus und wird nicht allein durch die Veröffentlichung auf einer externen Plattform Gegenstand der Beratung im Petitionsausschuss. Dieser Unterschied ist nicht immer bekannt und führt gelegentlich zu Missverständnissen.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses üben ihr Mandat nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unabhängig aus. Allein die Art des Mandatserwerbs begründet keinen Ausschluss von der parlamentarischen Befassung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber MdB

