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Hülya Düber
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Frage von Karsten S. •

Kann der Petitionsausschuss unter Ihrem Vorsitz ohne einen erkennbaren Interessenkonflikt über eine Petition befinden, in der das Vergabeverfahren der Listenplätze zur Prüfung vorgeschlagen wird?

„openpetition“ möchten wir danken!

https://www.openpetition.de/petition/online/das-etablierte-verfahren-der-listenplatzvergabe-aller-parteien-zweitstimme-an-sich-sofort-pruefen

Diese Petition würde Ihr Petitionsausschuss mit 35 von 53 Mitgliedern, also einer Mehrheit von 66% der MdB aus Listenplätzen bearbeiten.

Diese 35 MdB sollen mit dieser Mehrheit darüber entscheiden können, ob das etablierte Verfahren der Listenplatzvergabe überprüft werden soll? Zweidrittel Betroffene befinden über ihren eigenen auch zukünftig möglichen „sicheren“ Listenplatz?

35 MdB haben ihr Mandat über einen vorderen Listenplatz auf der Wahlliste ihrer Partei, im Schnitt Platz 6,19. Die Platzierungen reichen von 1 bis 17.

18 MdB mit Direktmandat im Ausschuss wurden direkt in den Bundestag gewählt, 15 aus der Union.

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