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Diese Pauschale wird unabhängig davon gezahlt, ob der Betreffende weitere krankenversicherungspflichtige Einnahmen (z.B. Arbeitsentgelt als Beschäftigter, der aufstockend Bürgergeld bezieht) hat.
Die Familienkasse prüft bei jedem Antrag die Anspruchsgrundlagen sorgfältig. Dazu gehören Nachweise über die Elternschaft.
Einen genauen Zeitplan kann ich Ihnen nicht nennen, gehe aber davon aus, dass dieses Vorhaben für die federführend zuständige Bundeswirtschaftsministerin Priorität hat.
Ob eine konkrete Werbemaßnahme – wie etwa das von Ihnen genannte Video – gegen diese Vorschriften verstößt, hängt stark vom Inhalt, der Gestaltung und der Zielgruppe der Werbung ab.
Um die Kontrolle von Werbung und Werbebotschaften kümmert sich der Deutsche Werberat.