Hakan Demir
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Frage von Anna K. •

Herr Demir, ich habe im August 25 eine Einladung zur Einbürgerung im Oktober 25 bekommen. Wenn die Turbo-Einbürgerung (3 Jahre) auch für laufende Anträge entfällt – wird meine Einladung zurückgezogen?

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Ich hoffe, dass Ihr Behördentermin inzwischen erfolgen konnte. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus. 

Sollte der Termin nach dem Inkrafttreten der Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung liegen, wird die Behörde nach der neuen Rechtslage entscheiden müssen. 

Die Behörde wird Ihren Antrag dann voraussichtlich so lange zurückstellen, bis eine Voraufenthaltszeit von 5 Jahren erreicht ist. In Zukunft wird die Voraufenthaltszeit für alle Antragsteller:innen bei 5 Jahren liegen (mit Ausnahme von Ehepartner:innen von Deutschen und deren Kinder). Die Behörde wird dementsprechend das Vorliegen aller anderen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erfüllung des 5-jährigen Voraufenthalts prüfen und dann über die Einbürgerung entscheiden. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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