Herr Demir, ich habe im August 25 eine Einladung zur Einbürgerung im Oktober 25 bekommen. Wenn die Turbo-Einbürgerung (3 Jahre) auch für laufende Anträge entfällt – wird meine Einladung zurückgezogen?
Sehr geehrte Frau K.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich hoffe, dass Ihr Behördentermin inzwischen erfolgen konnte. Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus.
Sollte der Termin nach dem Inkrafttreten der Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung liegen, wird die Behörde nach der neuen Rechtslage entscheiden müssen.
Die Behörde wird Ihren Antrag dann voraussichtlich so lange zurückstellen, bis eine Voraufenthaltszeit von 5 Jahren erreicht ist. In Zukunft wird die Voraufenthaltszeit für alle Antragsteller:innen bei 5 Jahren liegen (mit Ausnahme von Ehepartner:innen von Deutschen und deren Kinder). Die Behörde wird dementsprechend das Vorliegen aller anderen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erfüllung des 5-jährigen Voraufenthalts prüfen und dann über die Einbürgerung entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

