Antwort 22.09.2025 von Vivian Tauschwitz CDU
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
AfD-Verbotsverfahren nur dann anstrengen, wenn das Bundesverfassungsgericht rechtlich belastbare Anhaltspunkte für ein AfD-Verbot sieht.
Direkte Kommunikation bevorzugt
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union konnte hierzu keine Einigung erzielt werden. Eine solche Regelung zählt daher derzeit nicht zu den Vorhaben der Bundesregierung.
Direkter Kontakt bevorzugt

wie Sie richtig festgestellt haben, lehne ich ab, dass wir Niedriglöhne über Steuern staatlich subventionieren. Das bedeutet nicht, dass ich solche Defizite grundsätzlich ablehne.