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Thorsten Frei
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Frage von Guido K. •

Warum ändert man nicht das Merit-Order Prinzip ab, um den Strompreis transparent in Abhängigkeit der Erzeugung zu bezahlen und somit Industrie und Bürger zu entlasten. Niemand spricht darüber!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz soll u.a. die schon heute geltende Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz dauerhaft gesenkt bleiben. 

Die Merit Order („Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“) ist ein zentrales, ökonomisches Prinzip im Energiemarkt. Es handelt sich nicht um ein Gesetz. Die Merit Order erklärt die Reihenfolge, in der Kraftwerke zur Stromproduktion im kurzfristigen Stromhandel (Spotmarkt) eingesetzt werden. Das Modell basiert auf den Grenzkosten der Kraftwerke, also den variablen Kosten, die entstehen, wenn ein Kraftwerk eine zusätzliche Kilowattstunde (kWh) Strom erzeugt. Kraftwerke mit den niedrigsten Grenzkosten kommen zuerst zum Einsatz, gefolgt von teureren Anlagen. Erneuerbare Energien stehen dabei typischerweise an erster Stelle, da ihre Grenzkosten nahezu bei null liegen. Häufig kommen Gaskraftwerke in der Merit Order an zweiter Stelle, wenn der von anderen, günstigeren Stromproduzenten angebotene Strom nicht zur Deckung der Nachfrage ausreicht. Gaskraftwerke bestimmen in Deutschland häufig den Strompreis auf dem Großhandelsspotmarkt, da sie die letzten Kraftwerke sind, die als Bieter den Strombedarf decken, Den sich so ergebenden Preis erhalten dann alle Stromanbieter. Das Merit-Order-Prinzip sorgt für einen effizienten Einsatz des Kraftwerksparks, d.h. der Strom wird im Grundsatz jederzeit von den kostengünstigsten Anbietern geliefert. Indirekt trägt eine Entlastung bei den Gaspreisen, wie z.B. die von der Koalition aus CDU/CSU und SPD geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage, auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage den Gasbezug auch von Gaskraftwerksbetreibern belastet.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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