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Frage von Gunnar H. •

Weshalb werden mit der sogenannten "Aktivrente" ab 2026 selbstständig über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeitende Menschen steuerlich schlechter gestellt als abhängig Beschäftigte?

Sehr geehrter Herr Prof. Lauterbach,

die BR hat bschlossen, ab 1.1.26 die sogenannte "Aktivrente" einzuführen, die für abhängig Beschäftige monatlich 2.000€ von der Einkommensteuer freistellt. Diese Steuerermäßigung sollen selbstständig weiterarbeitende Rentner nicht erhalten. Das ist eine Ungleichbehandlung ohne Sachgrund, damit ein klarer Diskriminierungstatbestand. Ich verstehe zwar die Intention des Gesetzgebers, die Steuerausfälle durch die Aktivrente möglichst zu begrenzen, dennoch dürfte diese Diskriminierung rechtlich nicht haltbar sein.

Die Ungleichbehandlung ist sachlich in keiner Weise geboten, ein Beispiel aus dem Gesundheitsbereich:

In der hausärztlichen Versorgung besteht akuter Nachwuchsmangel. Der selbstständig im Interesse der Patientenversorgung im Rentenalter weiterarbeitende Hausarzt bekommt keine Steuerermäßigung, der angestellte Klinikarzt aber schon. Das ist gesundheitspolitisch äußerst fragwürdig.

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