Frage von Peter B. • 23.04.2025
Antwort ausstehend von Julia Klöckner CDU
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
Die verkürzten Fristen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte gelten bei ehemaligen Geduldeten nicht. Für Sie kommt also die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach den regulären Voraussetzungen (nachzulesen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes) in Frage.