Antwort 21.09.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Den Besoldungsordnungen R sind ausschließlich solche Juristinnen und Juristen zugeordnet, die das Richteramt ergreifen oder als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind
Den Besoldungsordnungen R sind ausschließlich solche Juristinnen und Juristen zugeordnet, die das Richteramt ergreifen oder als Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind
Ich beurteile Frau Prof. Brosius-Gersdorfs Auffassung zur eingeschränkten Tragweite der Menschenwürde kritisch.
Die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sind gebeten, sich der Wahlrechtsreform anzunehmen.
CDU will Cannabis-Legalisierung korrigieren: Mehr Jugendschutz, klare Grenzen, Prävention statt Verharmlosung einer riskanten Droge.
Der angekündigte Rückzug von Frau Brosius-Gersdorf ist ein herber Schlag für unsere Demokratie, den wir in seiner Wirkung nicht unterschätzen dürfen
Es gibt durchaus Punkte, die mich hoffnungsvoll stimmen