Antwort 14.07.2025 von Hakan Demir SPD
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Die AfD wird das Thema weiter verfolgen und insbesondere einen Gesetzentwurf zur Beendigung der Finanzierung einbringen.
Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum wir als CDU uns gegen eine Vermögenssteuer aussprechen – und welche Alternativen wir für eine gerechtere Steuerpolitik vorschlagen.
Jeglichen Angriffen auf die Freiheit und Sicherheit unserer Bürger ist entgegenzutreten, egal, von wem und aus welcher Richtung sie erfolgen.

Deshalb veröffentliche ich seit einiger Zeit freiwillig meine Termine mit politischen Interessensvertreter*innen auf meiner Webseite.