Ein erneutes Cannabisverbot wäre eindeutig Verfassungswidrig, wie will die CDU das machen?
Sehr geehrte Frau Borchardt
die CDU will Cannabis erneut verbieten – obwohl 50 Jahre Prohibition (1971–2024) gescheitert sind: Konsum stieg, der Schwarzmarkt florierte, Jugendliche kamen leichter an Cannabis als an Alkohol. Milliarden flossen in Strafverfolgung ohne messbaren Nutzen für Gesundheit oder Jugendschutz.
Alkohol, der objektiv mehr gesellschaftliche und gesundheitliche Schäden verursacht, bleibt legal. Diese Doppelmoral wirkt willkürlich und verletzt das Gleichheitsprinzip (Art. 3 GG). Ein Totalverbot greift zudem massiv in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) ein – ohne Eignung, Erforderlichkeit oder Verhältnismäßigkeit.
Wie rechtfertigen Sie es, Bürgerrechte einzuschränken, wenn alle verfügbaren Daten zeigen, dass Regulierung, Alterskontrollen und Prävention effektiver sind als jede Form des Verbots?
Mit freundlichen Grüßen