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Julia Klöckner
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Frage von Olaf M. •

Für eine weitere Wahlrechtsreform habe ich Ihrem Kollen Herrn Linnemann bereits einen Vorschlag unterbreitet. Werden Sie diesen in Ihre Überlegungen einbeziehen?

Sehr geehrte Frau Klöckner,

Ihrem Kollegen Herrn Linnemann hatte ich bereits einen Vorschlag unterbreitet.

Bei diesem wird die Zahl der Abgeordneten auf 598 festgeschrieben. Alle direkt gewählten Abgeordneten bekommen ihr Mandat. Somit sind die Hälfte der Sitze - 299 - vergeben und alle Wahlkreise vertreten. Die übrigen 299 Sitze, und zwar nur diese, werden über die Zweitstimme vergeben. Damit entfallen alle Überhangs- und Ausgleichsmandate. Die Abgeordneten werden dann zu 50vH direkt von der Bevölkerung gewählt. Die andere Hälfte besetzen die Parteien an Hand der Zweitstimmen. Die 5 vH Regel wird wie gehabt angewendet. Für die Sitzverteilung der 299 Listenplätze gilt weiterhin das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren. Direkt- und Listenmandate bilden weiterhin die Fraktionen. Somit wird der Bundestag je zur Häfte von den Wählern und den Parteien bestimmt. Herr Linnemann fand diesen Vorschlag, wenn seine Reaktion ehrlich war, verblüffend einfach.

Freundliche Grüße

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