Antwort 25.01.2023 von Emilia Fester BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vielen Dank für Ihre Frage, ich verstehe mich sehr gut mit Frau Lang.
Vielen Dank für Ihre Frage, ich verstehe mich sehr gut mit Frau Lang.
Zu dem Transport von zivilen Gütern per Bahn hält die EU-Kommission in ihrer sogenannten Guidance - nach übereinstimmenden Medien-Informationen - fest, dass diese nur in den bislang üblichen Mengen befördert werden dürfen. Dazu soll es auch weiterhin zielgerichtete und effektive Kontrollen geben.
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.