
Ich stimme Ihnen zu, dass die Verlustverrechnung reformiert werden sollte.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Verlustverrechnung reformiert werden sollte.
Klar ist für mich aber, dass eine zukünftige Erhöhung des CO2-Preises auch einen Rückzahlungsmechanismus braucht. Hier ist noch immer das Bundesfinanzministerium am Zug.
Für Ihre Rente ändert sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts: Laufende Ausgaben sind nicht betroffen.
Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten so zu verändern, dass sie sicher verfassungsgemäß ist und sowohl die Bedürfnisse kinderreicher Beamtinnen und Beamter, die Wohnsituation in Ballungsgebieten als auch das Abstandsgebot der Besoldungsgruppen untereinander berücksichtigt, macht zeitaufwändige Abstimmungen zwischen den Ressorts nötig.
Das Übertragungsgesetz wurde am 16. November 2023 im Bundestag beschlossen.
Steuererhöhungen in einem Land mit der zweithöchsten Abgabenquote und mit einem aktuell mehr als 450 Mrd. Euro großen Bundeshaushalt, von dem knapp ein Drittel für die Rente ausgegeben wird: das scheint mir nicht sinnvoll.