Antwort 21.06.2024 von Carmen Wegge SPD
Aus meiner Sicht sollten sowohl gestaffelte als auch pauschale Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer unterliegen.
Aus meiner Sicht sollten sowohl gestaffelte als auch pauschale Mitgliedsbeiträge der Umsatzsteuer unterliegen.
Es besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Steuerbelastung und der Finanzierung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Viele der Punkte kommen aus dem Bericht 2021 und beziehen sich auf Verfehlungen der Vorgängerregierung. Seit 2 Jahren ergreift die Ampel konkrete Gegenmaßnahmen
Genau wie der Bundesrechnungshof, kritisieren wir die früheren Verschleppungen im Bereich der erneuerbaren und unabhängigen Energien. Es gibt dahingehend noch viel aufzuholen.
so etwas gibt es im deutschen Parlament nicht.