Antwort 02.07.2024 von Roderich Kiesewetter CDU
Mit der Lieferung von Waffenssystemen an die Ukraine wird kein Land Kriegspartei, da die Lieferungen über Art. 51 VN-Charta abgedeckt sind.
Mit der Lieferung von Waffenssystemen an die Ukraine wird kein Land Kriegspartei, da die Lieferungen über Art. 51 VN-Charta abgedeckt sind.
dazu habe ich mich unter anderem in der Sendung von Caren Miosga geäußert:
Das Arbeitsrecht gewährleistet faire Arbeitsbedingungen, schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und fördert soziale Stabilität.
mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793) wurde die tagesstationäre Behandlung im Krankenhaus als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2023 eingeführt.