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Heike Baehrens
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Frage von Patrick B. •

Krankenhäuser können seit dem 1. August 2023 tagesstationäre Behandlungen (§115e SVB V) abrechnen. Wie viele Leistungen dieser Versorgungsform wurden bisher in deutschen Krankenhäuser erbracht?

Sehr geehrte Frau Baehrense, durch die Einführung des §115e SGV V sollten die Pflegekräfte durch den Wegfall von unnötigen Patientenübernachtungen im Krankenhaus entlastet werden. Wie viele Übernachtungen konten bisher eingespart werden und somit Pflegekräfte entlastet werden?

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Sehr geehrter Herr B.,

mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793) wurde die tagesstationäre Behandlung im Krankenhaus als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2023 eingeführt. Zur kurzfristigen Evaluation der neu eingeführten Behandlungsform sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gesetzlich beauftragt worden, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum 30. Juli 2023 und zum 30. Juli 2024 jeweils einen gemeinsamen Bericht über das Ausmaß der tagesstationären Behandlung und ihre Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorzulegen.

In dem zum 30. Juli 2023 vorgelegten Evaluationsbericht haben die Vertragsparteien ausgeführt, dass eine detaillierte Datenauswertung zur Inanspruchnahme sowie zu den weiteren Auswirkungen der tagesstationären Behandlung nicht erfolgen könne, da zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch keine auswertbaren Daten vorlägen. Wie auch Sie angemerkt haben, ist eine Abrechnung der tagesstationären Behandlung sowieso erst ab dem 1. August 2023 möglich.

Auf Grund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen hatten die Krankenhäuser keine Vorbereitungszeit für den erforderlichen organisatorischen, personellen und strukturellen Vorlauf und die eigentliche Umsetzung der tagesstationären Behandlung begann erst nach und nach im Laufe des Jahres 2023.

Vor diesem Hintergrund liegen aktuell noch keine Datenauswertungen vor. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten kann.

Der nächste Evaluationsbericht ist zum 30. Juli 2024 dem BMG vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Baehrens

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