Antwort 29.01.2024 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.