Die bayerische Besoldung genügt den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg.
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Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 01. Januar 2023 hat der bayerische Gesetzgeber die Besoldung systematisch wieder mehr an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen orientiert. Dabei wurde die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende gesellschaftliche Entwicklung berücksichtigt, dass grundsätzlich beide Elternteile zum Familienunterhalt beitragen.
Der Länderfinanzausgleich in dieser Form ist ungerecht. Bayern hat daher bereits Klage eingereicht und fordert eine strukturelle Reform.
Der bayerische Ansatz setzt auf mehr Eigenverantwortung, weniger Vorschriften und Vertrauen statt Misstrauen – genau das Gegenteil von immer neuen Ämtern und Bürokratie
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