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Wichtig ist auch, die Lebensarbeitszeit zu verlängern.
Als Gesellschaft müssen wir uns gemeinsam fragen, wie wir eine Lösung für eine Rentenreform finden. Im Grundsatz halte ich den Gedanken hinter der Kopplung für richtig. Die Lebenserwartung steigt, und es kommen weniger Beitragszahlende nach. Wer so tut, als ließe sich das ignorieren, verschiebt die Rechnung nur auf die Jüngeren über höhere Beiträge oder auf alle über ein sinkendes Rentenniveau. Wenn wir länger leben, halte ich es für vertretbar, einen Teil der gewonnenen Jahre der Erwerbsphase zuzurechnen und einen Teil dem Ruhestand.
Die geltende Regelung ist für mich überzeugend und schafft einen steuerrechtlichen Gleichklang mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften.
Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit zunächst ohne ärztliches Attest nachzuweisen, hat sich grundsätzlich bewährt.