Wie stehen Sie zur angestrebten Abschaffung der Einkommensgrenze beim Pflegeunterhalt und der damit verbundenen Abschaffung eines SPD Gesetzes?
Sehr geehrte Frau Steinhülb-Joos,
Die Pflegereform von Frau Warken stellt eine extreme Mehrbelastung von Pflegebedürftigen und den Angehörigen dar. Insbesondere in Familien, wo durch viel Engangement sozialer Aufstieg erreicht wurde, würde der Elternunterhalt kaum zu kompensierende Löcher in die Lebensplanung reißen. Wie können Sie ein solches negatives Erbe bei gleichzeitig ausbleibender Wiedereinfürung der Vermögenssteuer und fehlender Erbschaftssteuerreform rechtfertigen? Wie soll eine parallele private Vorsorge zur Kompensation der massiven Sozialstaatskürzungen möglich sein?
Sehr geehrte Frau B.,
der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung befindet sich derzeit noch im Stadium eines Referentenentwurfs. Die Beratungen dazu im Bundestag werden voraussichtlich im September starten. In diesem Entwurf ist angekündigt, dass die Bundesregierung in einem separaten Verfahren eine Rücknahme der im Zuge des Angehörigenentlastungsgesetzes von 2020 eingeführten Regelungen zur Begrenzung der Anrechnung von Einkommen Angehöriger bei der Berechnung des Anspruchs auf Hilfe zur Pflege im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) anstrebt.
Die Pflegeversicherung steht heute unter erheblichem finanziellen Druck. Zwar wurde bereits mehrfach mit Beitragssatzanpassungen und Bundesdarlehen gegengesteuert, die finanzielle Lage bleibt jedoch äußerst angespannt. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere in der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen – die Zahl der Pflegebedürftigen ist von rund 2,8 Millionen im Jahr 2015 auf etwa 6 Millionen im Jahr 2025 angestiegen. Reformschritte sind also notwendig.
Trotzdem sehe ich eine geplante Streichung der 100.000-Euro-Grenze kritisch. Durch solch eine Maßnahme würden sich viele Menschen in einem dauerhaften finanziellen Risiko befinden. Angehörige stärker heranzuziehen, um Kosten in der Pflege einzusparen greift zu kurz. Pflege darf nicht zur Kostenfalle werden. Gerade in Baden-Württemberg sehen wir Pflegekosten in nie dagewesener Höhe, Tendenz steigend. Angehörige, insbesondere Eltern von pflegebedürftigen Kindern haben jetzt schon häufig zu wenig Einkommen, um sich die Pflege „leisten zu können“. Die Folge davon sind niedrigere Rentenansprüche und ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko. Als Landtagsfraktion fordern wir deshalb mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegearbeit.
Ausgangspunkt ist der Fakt, dass die Eigenanteile der Pflege in kaum einem anderen Bundesland so hoch sind wie in Baden-Württemberg. Das liegt auch daran, dass Baden-Württemberg viel weniger für Pflegeinvestitionen oder etwa die Ausbildungskosten als andere Länder zahlt, sogar viel weniger als im Bundesdurchschnitt. Deshalb brauchen wir dringend höhere Landeszuschüsse für die Pflege. Unsere Haushaltsanträge auf deutlich höhere Landeszuschüsse für die Pflege werden von den Grünen und der CDU im Landtag allerdings regelmäßig abgelehnt.
Das professionelle Pflegesystem ist überlastet und die demographische Entwicklung wird diesen Zustand noch verschlimmern. Ohne entsprechende Maßnahmen steuern wir auf einen Pflegenotstand zu. Als Landtagsfraktion setzen wir uns deshalb auch für die Verbesserung der Lage pflegender Angehöriger ein. Diese Form der Pflege muss unbedingt gestärkt werden. Dazu haben wir ein Positionspapier veröffentlicht, in dem wir die Einführung eines Pflegegehalts in Baden-Württemberg fordern. Wir fordern mehr Wertschätzung für diese Arbeit, vor allem auch finanziell. Wir fordern das Gehalt in einem Anstellungsmodell zu realisieren, sodass pflegende Angehörige sozial abgesichert sind und für ihre Arbeit Rentenansprüche erhalten. Das Positionspapier finden Sie hier: https://www.spd-landtag-bw.de/wp-content/uploads/Pflegende-Angehoerige.pdf
Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde auch bedeuten, dass weniger Menschen in einem Pflegeheim betreut werden müssen und die Qualität der Pflege insgesamt erhöhen. Gute Pflege kostet Geld. Pflege müssen wir als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachten. Deshalb braucht es eine Stärkung der solidarischen Finanzierung: Dazu müssen auch versicherungsfremde Leistungen künftig stärker aus Steuermitteln getragen werden. Die 100.000-Euro-Grenze ist eine sozialpolitische Errungenschaft. Diese ersatzlos abzuschaffen lehne ich ab.
Viele Grüße
Katrin Steinhülb-Joos

