Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.
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Die Aufgabe der Kommission besteht darin, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Alterssicherung zu erarbeiten.
Wir entwickeln das Verfahren unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH weiter.
Da unterschiedliche Informationen kursieren, habe ich in einer schriftlichen Anfrage nach dem aktuellen Planungsstand gefragt.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Der von Ihnen genannte Betrag ließe sich realisieren, wenn es gelänge von den derzeit ca. 5,5, Millionen Bürgergeldbeziehern etwa 1 Million Menschen in Arbeit zu bringen. Ob das gelingen kann, hängt natürlich ganz wesentlich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.