
Schreiben Sie gerne unserer Abgeordneten Frau Möhring und fragen Sie diese nach dem Thema.
Schreiben Sie gerne unserer Abgeordneten Frau Möhring und fragen Sie diese nach dem Thema.
An allererster Stelle steht für mich die feste Verankerung der Kinderrechte in unserem Grundgesetz. dafür bedarf des einer 2/3 Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag.
Ich sitze leider nicht im deutschen Bundestag und kann Ihnen daher nicht sagen, was dort in diesem oder anderen Fällen unternommen wird.
Guten Tag, keine Frage, diese Problematik ist hochsensibel. Aktuell obliegt die Aufsichtspflicht den jeweiligen Jugendämtern bzw Amtsvormundschaften der Kreise.
Gerechtigkeit im Einzelfall zu schaffen ist die Aufgabe der Justiz und der Behörden, die wir als Gesetzgeber gut ausstatten und sensibilisieren müssen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir allen Familien eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglichen und die dafür erforderlichen Bedingungen schaffen wollen.