Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt, in diesem bin ich kein Mitglied.
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Ich war ebenfalls überrascht über die Vielzahl der Aussagen, die Frau Connemann in dieser Sendung getroffen hat und die einer faktischen Überprüfung so nicht standhalten.
Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
Es ist gut, dass der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Whatsapp, Signal und Co. nach kinderpornografischen Inhalten in der EU keine Mehrheit gefunden hat
Bei Zweifel an Korrektheit der Auszählung unterstützt die AfD die Forderung nach Neuauszählung