
Aus meiner Sicht ist das „Z“-Symbol vergleichbar mit anderen verfassungsfeindlichen Symbolen zu werten und sollte daher umgehend bei Demonstrationen und Aufmärschen verboten werden.
Aus meiner Sicht ist das „Z“-Symbol vergleichbar mit anderen verfassungsfeindlichen Symbolen zu werten und sollte daher umgehend bei Demonstrationen und Aufmärschen verboten werden.
Prorussische Demonstrationen hierzulande haben eine Debatte über mögliche Konsequenzen für das Zeigen von Symbolen ausgelöst, die Unterstützung für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine ausdrücken.
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Mir liegen keine Hinweise dafür vor, dass die amtierende Bundessregierung einen Lastenausgleich der von Ihnen angesprochenen Art plant.
Sie fragen, ob eine Vermögensabgabe mit Wirkung zum 01.01.2024 beschlossen wird. Eine solche Vermögensabgabe ist derzeit nicht geplant.
Ein Lastenausgleich im Sinne einer Vermögensabgabe im Zusammenhang mit der Corona-Krise o.ä. ist nicht vorgesehen.