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Iris Firmenich
CDU
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Frage von Ina W. •

Wie ist es möglich, dass die Rechte von Kindern auf Umgang mit beiden Seiten derer Familie nicht durchsetzbar sind?

Werte Frau Firmenich. Der EuGH für Menschenrechte hat längst festgestellt, und dies auch seinem Mitgliedsstaat Deutschland mitgeteilt, dass die Rechte von Kindern, deren Eltern sich trennen und es Streit gibt, sehr oft ( durchschnittlich 8 Kinder betrifft das täglich in Deutschland) durch sogenannte "Eltern-Kind-Entfremdung" einer Seite ihrer Familie ganz einfach entfremdet werden dürfen. Anscheinend genügen deutsche Gesetzgebungen nicht aus, um Richter in die Lage zu versetzen, Menschen- Kinderrechten zu entsprechen. Meist dürfen Väter und deren Familien ganz einfach - wie peinlich abserviert werden. Ich werde Ihnen dazu, auch noch einen persönlichen Brief schicken. Bitte schauen Sie unbedingt den Film "Weil du mir gehörst" , wenn Sie ihn noch nicht gesehen haben. Unser Staat lässt es zu, dass Kinderseelen missbraucht werden dürfen - und ganz sicher Schaden auf Lebenszeit nehmen. Ich meine sogar, der Staat stiftet regelrecht dazu an. Indem das alles ganz legal zu sein scheint. Warum?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihr Anliegen wegen der Eltern-Kind-Entfremdung schildern. In der bisherigen familienpolitischen und familienrechtlichen Diskussion nimmt dieses Thema aktuell eher eine Außenseiterrolle ein. Das kann daran liegen, dass es dazu zu wenig verlässliche Zahlen gibt oder daran, dass die zugrunde liegende Trennung der Eltern meist ein hochemotionaler Prozess ist. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich gern Ihre Mail unserem zuständigen Arbeitskreis in der CDU-Fraktion mitgeben mit der Bitte, sich des Themas anzunehmen und eine Analyse sowie Bewertung vorzunehmen. Über die Ergebnisse würde ich Sie gern im Nachgang persönlich informieren.  

Freundliche Grüße

Iris Firmenich

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