Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Der Gebrauch der Hupe ist klar geregelt.
Der Gebrauch der Hupe ist klar geregelt.

Ihre Frage nach einem möglichen Verbot der AfD ist berechtigt und wird auch politisch intensiv diskutiert.
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Ich vertraue der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Man hat keinen Einfluss darauf, wofür Steuergelder verwandt werden.