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Frage von Max-Friedrich K. •

Wird bei einer Entkriminalisierung/Legalisierung von Cannabis auch ehemalige Straftaten im Bezug auf Cannabis aus dem Register gelöscht?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich beziehe mich hierbei vor allem auf Straftaten im Kontext des Besitzes von Cannabis.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Dabei stellt die Staatsanwaltschaft auf Antrag der verurteilten Person fest, ob die Eintragung tilgungsfähig ist. Ist dies der Fall, teilt die Staatsanwaltschaft dies der Registerbehörde und der verurteilten Person mit. Die Registerbehörde hat die Eintragung sodann zu tilgen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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