Über Ihren konkreten Fall entscheidet dann die Einbürgerungsbehörde vor Ort, die sie auch in einem Erstgespräch beraten können.
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Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten.
Aus meiner persönlichen Sicht sind hierbei die dringlichsten Ziele die Abschaffung des Rundfunkzwangsbeitrags sowie die Veranlassung einer lückenlosen Abschiebung von direkt straffälligen Migranten in unserem Freistaat Sachsen
Da wir seine Arbeit selbstverständlich strikt von meinem Abgeordnetenmandat trennen, wenden Sie sich zwecks Einordnung gerne an sein Büro.
Im Zuge der aktuellen Reform ist geplant, dass es nach ihrer Umsetzung nicht mehr notwendig sein wird, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben
Auch ich habe mich etwas gewundert, dass in Marktredwitz nur so wenige Spaten vorhanden waren, zumal die Zahl der Ehrengäste vorher bekannt war