
Dieses Problem haben wir als Ampel-Koalition erkannt und arbeiten derzeit an einer Gesetzesänderung, die eine Anbringung von Balkonkraftwerken auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer ermöglicht
Dieses Problem haben wir als Ampel-Koalition erkannt und arbeiten derzeit an einer Gesetzesänderung, die eine Anbringung von Balkonkraftwerken auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer ermöglicht
Die Verordnung ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in laufenden Verfahren. Sie ist geltendes Gesetz und ist dementsprechend umzusetzen.
Trotz des großen Engagements für den Klimaschutz ist die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Insbesondere ist die Einholung von ggf. erforderlichen Genehmigungen von anderen Personen im unmittelbaren Umfeld von Eigentumswohnungen unerlässlich. Eine Erlaubnis einer Eigentümergemeinschaft für den Anbau eines Balkonkraftwerkes ist immer dann notwendig, wenn das anvisierte Projekt nicht nur das eigene Eigentum der Wohnung betrifft, sondern die Immobilie als Ganzes.
Auf Landesebene stehen alle Länder gerade vor großen finanziellen Herausforderungen, da mit dem Koalitionsvertrag im Bund von einer deutlichen Erhöhung der Mittel für den öffentlichen Verkehr ausgegangen wurde, die jetzt nicht kommt.
Wie ich zur Sache schon ausführte, werden wir im parlamentarischen Verfahren auch in enger Abstimmung mit unserem juristischen Fachpersonal in der Fraktion unter anderem Fragen um die Verfassungsmäßigkeit beraten.
Einblick in die Beweggründe dieser Namensgebung kann Ihnen wohl nur die ukrainische Regierung geben.