Frage von Marko K. • 03.04.2023

Antwort von Carsten Schneider SPD • 17.07.2023
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird nicht auf die Berechnung der Opferrente angerechnet.
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird nicht auf die Berechnung der Opferrente angerechnet.
Alternativ zur Antragsstellung in Eigenregie ist es auch möglich eine Vollmacht für Verwandte, einen Handwerksbetrieb oder den EEE zu erstellen.
Eine Pflicht zur Abstellung von Wohnmobilen an anderen Orten ist momentan nicht in der Planung.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.
Für mich ist klar: Wir können Fortschritte in diesem Thema nicht auf ewig vertagen und die Mehrheitsmeinung der Menschen in Europa ignorieren.
Ich lehne die Lieferung von Uranmunition ab.