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Deshalb halte ich es für wichtig, dass die AfD vom Verfassungsschutz sehr genau beobachtet wird. Auf dieser Grundlage kann das Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren einleiten.
Ich positioniere mich sicher nicht gegen ein Verbotsverfahren, nicht zuletzt, weil ich seit über drei Jahren im Landtag Baden-Württemberg erleben muss, wie unerträglich insbesondere rassistisch viele der AfD-Abgeordneten auftreten und reden. Wichtiger als ein Verbot der Partei ist aber nach meiner Überzeugung eine Bekämpfung deren billiger Hetze.
Diese Partei ist nicht nur an ihren extremen Rändern antidemokratisch, sondern ist es im Kern, weil sie derartige Ansichten innerhalb ihrer Partei duldet und auch noch fördert. Meiner Meinung nach liegen viele Gründe vor, um ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Wir verurteilen die barbarischen Gewaltakte der Hamas aufs Schärfste und stehen solidarisch und entschlossen an der Seite Israels und seiner Menschen.
Tatsächlich gibt es ein größeres Gemeinschaftsgefühl in der früheren DDR
Als Volksvertreter fühle ich mich meinen Wählern und Wahlkreis verpflichtet.