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Ulrike Bahr
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Frage von Timo A. •

Sehr geehrte Frau Bahr, wann möchte die Bundesregierung endlich eine amtsangemessene Alimentation für seine Bundesbeamten herstellen, wie es das BVerfg seit 4 Jahren fordert?

am 20.02.2024 meinten Sie, dass das Gesetz zur Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamten voraussichtlich im Sommer 2024 verabschiedet werden soll. Wie ist dazu heute der Stand innerhalb der Bundesregierung? Aktuell gibt es nur einen im Januar 2023 gefertigten Gesetzesentwurf (mittlerweile Einundeinhalb Jahre alt!). Dies betrifft unmittelbar auch die Besoldung der Bundesbeamten und das weiß die Bundesregierung. Wieso werden wir treuen Staatsdiener so im Regen stehen gelassen? Knapp 34 Milliarden Euro wurden alleine im Jahr 2022 an Entwicklungshilfe ins Ausland gezahlt. Die Herstellung einer gesetzeskonformen Besoldung kostet vielleicht gerade einmal ein Bruchteil davon. Ich als Bundesbeamter mit drei Kindern im Süden Deutschlands erhalte jeden Monat 500-600€ weniger als der Landesbeamte (Ba-Wü) mit derselben Funktionsstelle! Wie lange sollen Bundesbeamte denn weiterhin als "Kreditgeber" des Staates fungieren?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

der Bundestag ist weiterhin bestrebt, das Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG - möglichst zügig zu beschließen. Die ursprünglichen Berechnungen zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils mussten mehrfach revidiert werden. Das hat zu Verzögerungen geführt. Denn der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst 2023 und die Erhöhung des Bürgergeldes mussten eingearbeitet werden. Inzwischen sind die Vorarbeiten des Bundesministeriums des Inneren aber wohl abgeschlossen. 

Als Parlamentarierin habe ich wenig Einfluss auf die Tagesordnung des Kabinetts. Ich kann Ihnen von meinem zuständigen Kollegen im Innenausschuss des Bundestags nur berichten, dass auch wir Abgeordnete dieses Gesetz gerne schnell abschließen und auf den Weg bringen wollen. Haushaltsmittel wurden dafür bereits eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Bahr

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