Nach meiner Kenntnis wurde der Gesetzentwurf noch nicht abschließend im Deutschen Bundestag beraten. Insofern ist noch nicht ersichtlich, ob und wann das Gesetz in Kraft treten wird.
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An dieser Stelle möchte ich keine Aussage über konkrete Summen treffen, da man nicht am Geld fest machen kann, wann der Krieg endet.

Das BBVAngG soll dann im Anschluss daran nach der Sommerpause im Herbst kommen.

Gewisse Zwänge sind aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz herzuleiten, dem eine Verwaltung natürlich verpflichtet ist. Insofern hoffe ich, dass Sie zukünftig Ihre Hatzbachtalwanderung wieder möglichst unbeschwert durchführen können.

Ich hoffe, dass es durch die Landeszuweisung für die Toilette und die dargestellten Möglichkeiten über die Pauschalkostenerstattung oder die geringeren Kosten einer Folgegenehmigung eine einmalige Absage bleibt und Ihre traditionsreiche Hatzbachtalwanderung im nächsten Jahr umso erfolgreicher stattfinden kann

Vom forstwirtschaftlichen Sprecher der Fraktion, Sebastian Müller, ist Ihnen eine sehr ausführliche Antwort zugegangen, zu der ich keine Ergänzungen habe