Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.09.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort 19.07.2024 von Arne Platzbecker SPD
Es ist wichtig, dass wir uns auf die konsequente Durchsetzung bestehender Vorschriften konzentrieren und die Fahrausbildung und Verkehrsüberwachung weiter verbessern.
Antwort 17.07.2024 von Björn Thümler CDU
Die Werft erhält schon seit Jahren immer wieder Bprgschaften für sehr große Geschäfte.
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD
Die Regelung heißt aber nicht, dass alle Einbürgerungsinteressierten Vollzeit arbeiten müssen. Wer seinen Lebensunterhalt in Teilzeit decken kann, darf das weiterhin tun.
Antwort 11.07.2024 von Aydan Özoğuz SPD
Der Vorschlag der Kommission lässt zwar noch einige Fragen offen, grundsätzlich unterstütze ich aber die Einführung des digitalen Euros aus vorrangig zwei Gründen:
Antwort 09.07.2024 von Hakan Demir SPD
Ich kann Ihnen allerdings noch kein konkretes Datum nennen, zu dem die Beantragungszeiten signifikant abgesenkt sind.