Frage von Peter P. • 21.08.2023

Antwort von Claudia Raffelhüschen FDP • 23.08.2023
Ja!
Ja!
Und auch, wenn ich der Diskussion über ein Parteiverbot dieser Gruppierung durchaus etwas abgewinnen kann, so sehe ich auch Probleme im Hinblick auf die entsprechende Durchsetzung.
Zunächst möchte ich betonen, dass ich persönlich die sogenannten Werte und die Ziele der AfD im vollen Umfang ablehne.
Klar ist: Scheidungskinder sollen nicht länger an einem Namen festgehalten werden, der überhaupt nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt.
Ich werde ein Schreiben an die EZB richten und Ihr Anliegen dort vortragen.
Ich bin überzeugt davon, dass ein Verbot, aber auch schon ein Verbotsverfahren der AFD, die Partei und dessen Anhänger zu Märtyrern machen würde.