In Ihrer Frage habe ich mich mit meiner Fraktionskollegin Franziska Kersten besprochen und möchte Ihnen gern folgende Antwort in ihrem Namen übermitteln:
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Das Arbeitszeitgesetz steht einer Notdienstversorgung nicht im Wege. Es bietet bereits Möglichkeiten, den tierärztlichen Notdienst sowie Nacht- und Wochenenddienste unter Berücksichtigung des gesetzlich normierten Mindestmaßes an Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gestalten.
Die Abnahme an Tierkliniken und Tierarztpraxen erfüllt auch uns mit Sorge – ebenso wie die Verbände und Kammern. Das Gute ist, erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt bzw. beschlossen.
Wir haben uns dazu mit der SPD-Bundestagfraktion in Verbindung gesetzt, die sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzt.
Die Abnahme an Tierkliniken und Tierarztpraxen erfüllt auch uns mit Sorge – ebenso wie die Verbände und Kammern.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde Ende November 2022 um 40% erhöht.