Hierzu darf ich Sie auf die Drucksache Nr 17/3780 einsehbar unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3780_D.pdf verweisen. Hier werden unsere Aktivitäten gut beschrieben.
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Die Einbeziehung aktiver Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hat niemand geplant. Es geht in der Debatte um Menschen, die zukünftig verbeamtet werden.
Hier ist die Einbeziehung in die Rentenversicherung einzig und allein eine Frage der Gerechtigkeit. Es muss erreicht werden, dass sich auch diese Gruppe solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligt.
Ich kann Sie beruhigen: Anwartschaften von aktiven und pensionierten Beamt*innen sind in Ihrem Bestand geschützt, selbst wenn es zu einer Reform kommen sollte. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, Ihre Anwartschaft auf eine Beamtenpension ist nicht in Gefahr.
Es geht um Respekt und Wertschätzung der Arbeit und darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen.
Wie ich hier schon oft geschrieben habe, dauern die Arbeit am Gesetzentwurf und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung weiter an. Einen Termin für eine Kabinettbefassung kann ich leider nicht nennen.