Die Prüfung der Einsprüche zur Bundestagswahl ist gesetzlich Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag. Dieser prüft unabhängig und sorgfältig, ob die Wahl korrekt verlief. Unsere grüne Fraktion vertraut auf dieses bewährte Verfahren und bringt sich im Ausschuss ein.
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Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags, der die eingereichten Beschwerden prüfen muss
Es ist gut, dass der Vorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Whatsapp, Signal und Co. nach kinderpornografischen Inhalten in der EU keine Mehrheit gefunden hat
Bei Zweifel an Korrektheit der Auszählung unterstützt die AfD die Forderung nach Neuauszählung
Deutschland hat gegen den Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft und damit gegen anlasslose Scans von privaten Kommunikationsinhalten gestimmt. Die Union hat sich den Bedenken, die wir uns unsere Justizministerin Stefanie Hubig von Anfang an hatten, angeschlossen.
Deshalb teile ich Ihre großen Bedenken hinsichtlich der Chatkontrolle.