Die Verhandlungen zum neuen Tierschutzgesetz sind aktuell im Bundestag im vollen Gange. Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im deutschen Bundestag gab es nun eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen.
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die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
Freie Demokraten werden im Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für die Interessen der Tiere, ihrer Halter und einen ausgewogenen Tierschutz sein.
Der erhebliche Anstieg der Straftaten, die mit Messern begangen werden, ist extrem besorgniserregend. Das entsetzliche Attentat von Solingen hat dies gerade wieder auf tragische Weise bestätigt.
Auf der Plattform Abgeordnetenwatch können Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises Rotenburg I - Heidekreis Fragen an mich als Abgeordneten des Deutschen Bundestags stellen.
Die derzeit von der Bundesregierung angestrebten Änderungen haben jedoch vor allem negative Auswirkungen für die heimische Landwirtschaft: mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter.