Am Mittwoch wird mein Kollege Sebastian Schlüsselburg im Ausschuss Recht in der Aktuellen Viertelstunde eine Frage dazu stellen: „Warum hat die Generalstaatsanwaltschaft Maja T. trotz Kenntnis des beim BVerfG anhängigen und im Ergebnis einstweilig erfolgreichen Antrages nach Ungarn ausliefern lassen?“
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Die Auslieferung von Maja T. an Ungarn trotz einer anhängigen einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf
Ich habe mich zu keinem Zeitpunkt abwertend über Menschen geäußert, die sich entschlossen haben, sich nicht impfen zu lassen.
Wir müssen zwei Dinge tun: Erstens unsere Versprechungen erfüllen. Zweitens die Schwachstellen der AfD aufgreifen.
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.
Im Grunde bin ich ein Verfechter von Genauigkeit und individuellen Lösungen. Umgekehrt sollte es aber auch keine unnötige Bürokratie geben. Vor diesem Hintergrund erachte ich die Praxis als sachgerecht, wonach eine Abweichung von 10% im Mietverhältnis auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zulässig ist.