Mir hat die Corona-Zeit gezeigt: Vielleicht muss man politisch tätig werden, damit man etwas bewegen kann.
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Wenn der Käufer alle aktuellen Bedingungen akzeptiert und kein Wiederkaufsrecht ausgeübt wird, bedarf der Verkauf keiner Zustimmung von Senat und Bürgerschaft.
Anders als der Hamburger Senat bin ich der Auffassung, dass die Bürgerschaft einem Wechsel des/der Investor*in zustimmen muss.
Eine erneute Zustimmung der Bürgerschaft ist im aktuellen Verfahren daher nicht notwendig und vorgesehen.
in der Tat war es im Gesetzentwurf ursprünglich so vorgesehen, dass der zu zahlende hälftige Anteil der Kostenträger an der Finanzierung des 50 Milliarden Euro starken Transformationsfonds allein von den gesetzlich Versicherten aufgebracht werden sollte.
Die kommende Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Beteiligung der PKV vorlegen, wenn sich diese nicht freiwillig beteiligt.