Frau Bundesministerin Faeser sieht dieses Gesetz sehr wohl als prioritär an.
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Wir als SPD befürworten den von der Bundesregierung am 4. November 2025 eingebrachten Referentenentwurf zum BBVAnG. Leider wurde über diesen Gesetzesentwurf aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr beraten.
Dies ist in meinen Augen weder ein konstruktiver noch ein professioneller Umgang mit diesem wichtigen Thema. Sollte der Gesetzentwurf nicht mehr beschlossen werden, trägt dafür Friedrich Merz die Verantwortung.
Das von Ihnen angesprochene Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund (BBVAngG) wurde zwar am 6. November 2024 vom Kabinett beschlossen, kann aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen jedoch nicht mehr rechtzeitig im Bundestag beraten und verabschiedet werden.
Für uns steht im Mittelpunkt, die Menschen in Arbeit zu bringen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht daran gehindert sind, arbeiten zu gehen. Wenn man in Arbeit ist, braucht man keine Kriminalität, um durch das Leben zu kommen.
die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserer offenen freiheitlichen Gesellschaft. Die Grenzen werden durch das Strafrecht und die konkurrierenden Grundrechte Dritter gesetzt. Alles andere haben wir auszuhalten.