Immerhin geht es um Familien, die getrennt leben müssen.
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Gleichzeitig dürfen wir aber nicht aus dem Blick verlieren, worum es bei der EU-Verordnung geht: die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie.
Nichtsdestotrotz halte ich es für falsch, dass hierbei alle Bürger*innen potenziell in ihren persönlichen Grundrechten eingeschränkt werden.
Der Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation ist ein hohes Gut in einem Rechtsstaat und ein wesentlicher Baustein des Fundaments unserer Demokratie
Die Kontrolle privater Chats ohne Konkreten Verdacht greift zu tief in die Privatsphäre der Bürger ein. Die SPD und ich lehnen den Entwurf daher ab.
Für uns bleibt der Koalitionsvertrag maßgeblich. Dort haben wir vereinbart, die Vertraulichkeit privater Kommunikation im Netz zu schützen.