Herr Helfrich, warum haben Sie der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Helfrich,bei der Abstimmung über die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten haben Sie mit „Ja“ gestimmt.
Können Sie bitte erläutern, welche Gründe Sie zu dieser Entscheidung veranlasst haben und wie Sie die Folgen dieser Maßnahme für betroffene Familien einschätzen?
Sehr geehrter Herr S.,
ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist ein sensibles Thema. Immerhin geht es um Familien, die getrennt leben müssen. Die Zustimmung zum Gesetzesentwurf habe ich mir daher nicht leichtgemacht. Es ist aber aus meiner Sicht eine notwendigen Maßnahme, um die derzeit stark beanspruchten Aufnahmesysteme in Deutschland zu entlasten. Die Zahl der Menschen, die derzeit unter den subsidiären Schutz fallen, also Personen, die kein Asyl bekommen, aber aus anderen Gründen vorerst bleiben dürfen, liegt in Deutschland bei rund 350.000.
Deutschland steht bei der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden vor großen Herausforderungen. Kommunen stoßen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration an ihre Grenzen. Daher halte ich es für richtig, den Familiennachzug für einen begrenzten Zeitraum von zwei Jahren – wie bereits 2016 – auszusetzen. Damit setzen wir auch ein entsprechendes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Dabei geht es nicht um Abschottung, vielmehr dient die Regelung dem Ziel, Kommunen zu entlasten und einen Pull-Faktor vorübergehend zu reduzieren. Wie gesagt, die Aussetzung ist befristet, so dass der Gesetzgeber nach Ablauf von zwei Jahren die Lage neu bewerten muss.
Auch wenn dies für einzelne Familien eine schwere Belastung bedeutet, bin ich überzeugt, dass eine temporäre Begrenzung notwendig ist, um die Integrationsfähigkeit unseres Landes als Ganzes zu sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Helfrich

