(...) Die Rechtsabteilung der Innenbehörde hat die Allgemeinverfügung als rechtlich unbedenklich eingestuft und sie wurde auch mit der damaligen Leitstelle für die Gleichberechtigung der Frau abgestimmt. Die Vertreterin dieser Stelle sah in dem Verbot "keinerlei Diffamierung der Frau, sondern im Gegenteil eine vernünftige Schutzmaßnahme für die Frauen beiderlei Gruppen." (...)
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(...) Im §3 Abs. 1 treffen Verwaltungsbehörden nach pflichtgemäßen Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren oder Störungen dieser zu beseitigen. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Es war mir bisher unbekannt, dass Frauen und Minderjährige keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße haben sollen. Die Herbertstraße und der gesamte Kiez gehören zum Bezirk Mitte. (...)
(...) des Geschlechtes. Das Verbot an sich ist sogar ein Widerspruch in sich, da die Sexarbeiterinnen Frauen sind. Das Ereignis, dass Frauen durch Beschimpfungen, faulen Eiern etc. (...)
(...) wie gut, wenn mal jemand aufmerksam die Homepage der FHH bezüglich der Herbertstraße ansieht: so kann man es heute nicht mehr machen! Was das Durchgangsverbot für Frauen angeht,so ist es wohl gem. (...)
(...) Der als öffentlicher Straßen und Wege gewidmete Raum gehört allen Menschen und sollte nicht einer Zugangskontrolle unterliegen. (...)