Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und Ihren Unmut gut nachvollziehen können. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist.
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Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung. Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.

Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich leider keine direkte Möglichkeit, in diesen Beschluss einzugreifen oder ihn zu beanstanden, da die Honorarfestsetzung im Bundesrecht (SGB V) verankert ist. Ich habe Ihre Nachricht jedoch an meinen MdB Hans Koller weitergeleitet.
Ich teile Ihre Kritik und setze mich für eine Rücknahme der Honorarkürzungen ein.
Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.