Bei der Kooperation von SAP und OpenAI handelt es sich um eine Ankündigung der Zusammenarbeit dieser Unternehmen. Sie wollen ihre Dienste anbieten, eine Beauftragung durch die Bundesregierung liegt nach meinem aktuellem Kenntnisstand nicht vor. Insofern stellt sich zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Frage, ob durch diese Kooperation ein staatlich gefördertes Quasi-Monopol entstehen könnte.
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Im Urteil wurde eindeutig festgestellt, dass der Gesetzentwurf der Initiative „Berlin autofrei“ verfassungsgemäß ist, von "Enteignung" kann keine Rede sein.
Die CDU bleibt Partei der Mitte, lehnt jede Zusammenarbeit mit Extremisten ab und setzt auf Problemlösungen statt die Ränder zu stärken.
Ich bin offen für den konstruktiven Austausch mit der Opposition und anderen demokratischen Kräften, um gemeinsam Wege im Umgang mit der AfD zu diskutieren und zu finden. Nur im Schulterschluss kann die Demokratie gestärkt und vor Verfassungsfeinden geschützt werden.
Bereits in der Ampelregierung haben wir uns daher für den Ausbau von Wärmepumpen eingesetzt.
Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.