Ist es legitim, dass die Stadt München zusammen mit den Abstimmungsunterlagen (Bürgerentscheid am 26. Oktober 2025) Werbung für ein spezielles (offenbar gewünschtes) Abstimmungsergebnis beilegt?

Sehr geehrter Herr L.,
danke für Ihre Anfrage. Der Stadtrat hat mit sehr großer Mehrheit für eine Olympiabewerbung der Landeshauptstadt München gestimmt. Der Stadtrat hat aber gleichzeitig auch entschieden, dass er für die Olympiabewerbung die Zustimmung der Bürger:innen einholen möchte. Daher wurde der Ratsentscheid von der Stadt eingeleitet, der am 28.10.2025 stattfindet. Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
Ob dieses Verfahren legitim ist, ist eine andere Frage. Ich kann Ihren Einwand verstehen. Gleichzeitig ist es den Gegner:innen unbenommen, eine eigene Informationskampagne zu starten. Was auch bereits passiert, wie man im Stadtbild anhand vieler Plakate und auf Social Media sehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Weitzel, MdL