Werden Sie auf die Gesprächsangebote zu einem Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD eingehen?
Sie haben sich hier im Januar 2024 noch abwartend zur Einleitung eines Verbotsverfahrens geäußert. Hat sich Ihre Haltung mit dem Gutachten des BfV und den zwischenzeitlich erfolgten Gerichtsbeschlüssen geändert? Werden Sie auf die Gesprächsangebote der Opposition eingehen und den konstruktiven Austausch zum Umgang mit der AfD suchen?

Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema AfD-Verbotsverfahren.
Ich halte ein Verbotsverfahren gegen die AfD für grundsätzlich gerechtfertigt, da nach meiner Einschätzung genügend Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei mit ihren Zielen und Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung erheblich beeinträchtigt. Die ablehnende Haltung der AfD zu wichtigen Grundpfeilern wie der NATO, der Europäischen Union oder der Gleichberechtigung zeigt deutlich, dass hier verfassungswidrige Tendenzen erkennbar sind.
Gleichzeitig ist ein Verbotsverfahren ein sehr komplexer und juristisch anspruchsvoller Prozess. Es braucht eine breite Mehrheit und den Schulterschluss der demokratischen Kräfte in Bund und Ländern, damit ein solcher Antrag Erfolg haben kann. Der derzeitige Gruppenantrag im Bundestag hat diese notwendige Unterstützung noch nicht erreicht, weshalb ich ihn in dieser Form nicht mittrage.
Wichtig ist für mich auch, dass ein Verbotsverfahren allein nicht ausreicht. Der politische Kampf gegen rechtsextreme Überzeugungen muss auf allen Ebenen weitergeführt werden – inhaltlich, öffentlich und entschieden. Ein Verbot zerschlägt zwar die Partei organisatorisch, beseitigt aber nicht automatisch die dahinterstehenden Einstellungen.
Ich bin offen für den konstruktiven Austausch mit der Opposition und anderen demokratischen Kräften, um gemeinsam Wege im Umgang mit der AfD zu diskutieren und zu finden. Nur im Schulterschluss kann die Demokratie gestärkt und vor Verfassungsfeinden geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Röwekamp