(...) Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
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Antwort 07.08.2020 von Regina Jäck SPD
Antwort 30.07.2020 von Urs Tabbert SPD
(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Antwort 02.08.2020 von Dagmar Wiedemann SPD
(...) die Einnahmen aus Verstößen gegen die Corona-Regeln sind nicht zweckgebunden. (...)
Antwort 30.07.2020 von Ksenija Bekeris SPD
(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Antwort 30.07.2020 von Ole Thorben Buschhüter SPD
(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
Antwort 30.07.2020 von Marc Schemmel SPD
(...) Die Gelder fließen in den Haushalt der Stadt (...)