Das im Bundestag von der Koalition verabschiedete „Lobbyregister-light“ geht meiner Fraktion DIE LINKE nicht weit genug.
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Im Grundgesetz steht, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind. Darauf baut eine Theorie, die nur wenige Fragen zu Gewissensentscheidungen macht, zum Beispiel Abtreibung, Sterbehilfe, etc.
Die Gewissensentscheidung ist auch im Verhältnis zur eigenen Partei/Fraktion zu verstehen. Nur starke Fraktionen sind durchsetzungsfähig.
Das Freibad wurde leider nur auf eine Vorhabenliste genommen. Finanziert und geplant ist es damit leider noch nicht. Das will ich ändern.
In meiner Amtszeit als Gesundheitssenator wurde erstmals der Umzug von Ärzten nur noch von besser in schlechter versorgte Gebiete geregelt.
Die FDP hat klare Vorstellungen (Emissionshandel, Technologieoffenheit, Innovation) zum Umweltschutz im Programm, die es jetzt umzusetzen gilt.