Antwort 29.11.2021 von Matthias Lammert CDU
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
Bei der Werbung für das Impfen fehlt der Satz: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".
Ich versuche nicht so zu werden! 😬
Meiner Kenntnis nach wird die Amnestie für Menschen, die wegen Besitzes zum Eigengebrauch verurteilt wurden, in der Ampel diskutiert.
ja, das sollte auch für den Bundestag gelten
Ich nehme Ihre Anfrage gerne zum Anlass, um das Thema innerhalb meiner Fraktion und gegenüber der geplanten Koalition zur Sprache zu bringen und mich für entsprechende Einreiseregelungen stark zu machen