Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
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Wie sie vollkommen richtig anmerken, hat das Europäische Parlament wiederholt die Offenlegung der ausgehandelten Verträge zwischen der Kommission und den Impfstoffherstellern gefordert.
Was die Produkthaftung im Hinblick auf eventuelle Nebenwirkungen betrifft, kann ich Ihnen sagen, dass die rechtliche Haftung hierfür beim Hersteller liegt, aber die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, eventuelle Kompensationszahlungen bei Schäden durch Nebenwirkungen zu übernehmen.
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Reform der EU-Tabakrichtlinie ein.
Meinen Fokus lege ich deshalb auf die Unterstützung des Kreises bei der Bereitstellung einer modernen, kombinierten Gesundheitsversorgung. Besonders im ländlichen Raum müssen wir dem Ärztemangel entgegenwirken.
Wow - diese Dumping-Löhne sind wirklich ein riesiges Problem - auch in Deutschland, wie wir ja immer wieder sehen.